PG Oberleichtersbach-Schondra

Die Corona-Pandemie wandelt sich zur Endemie.

So sehen es führende Virologen und auch die bayerische Staatsregierung.
Es gibt daher keinen Grund mehr, für die Feier öffentlicher Gottesdienste noch wesentliche Beschränkungen aufzuerlegen. Unser Generalvikar bittet nachdrücklich darum, die Feiern wieder nach dem vorgesehenen Ritus zu gestalten und die aktive Teilnahme aller Anwesenden zu fördern.

In der Konsequenz haben wir die Rahmenbedingungen zur Feier öffentlicher Gottesdienste neu gefasst. Alle bisherigen Beschränkungen sind ab 26. November 2022 aufgehoben. 

Lediglich für infizierte Personen gelten noch Sicherheitsmaßnahmen: 

Gottesdienstteilnehmende, welche sich infiziert haben, sind verpflichtet, während der Feier mindestens eine medizinische Maske zu tragen und einen Mindestabstand von 1,5 Metern zu anderen Personen einzuhalten. Personen, welche deutliche Symptome einer Infektion spüren, wird empfohlen, auf die Teilnahme am Gottesdienst zu verzichten.
Personen, welche eine liturgischen Dienst ausüben und sich infiziert haben, aber keine Symptome spüren, sind verpflichtet, während der gesamten Feier eine FFP2-Maske zu tragen. Diese darf in Eucharistiefeiern nur zum Kommunionempfang abgenommen werden.
Personen, welche deutliche Symptome einer Infektion spüren, können keinen liturgischen Dienst ausüben.

Auch dieses Mal darf der Satz nicht fehlen:
Rechtlich verbindlich sind nicht die hier gegebenen Zusammenfassungen, sondern nur die staatlichen und diözesanen Bestimmungen selbst.

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