PG Oberleichtersbach-Schondra

Ab dem 7. Juni ist in Gebieten mit einer Inzidenz unter 100 (also auch bei uns) der Gemeindegesang wieder erlaubt.

Bei Gottesdiensten im Inneren gilt nach wie vor die Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske während des gesamten Gottesdienstes.
Bei Gottesdiensten im Freien entfällt die Maskenpflicht.
Der Mindestabstand von 1,5 Metern muss nur zu Personen eingehalten werden, die nicht vollständig geimpft oder genesen sind und nicht zum eigenen Hausstand gehören.

Die Rahmenbedingungen zur Feier öffentlicher Gottesdienste werden so schnell als möglich angepasst.

 

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