PG Oberleichtersbach-Schondra

Die Kandidatinnen und Kandidaten der Pfarrgemeinderatswahl 2022 am 20. März 2022 für Schondra bitten um Ihre Unterstützung.

Es ist Allgemeine Briefwahl beschlossen. Damit erhalten jeder Wählerin und jeder Wähler die entsprechenden Unterlagen bis spätestens 6. März 2022.

So wird gewählt (Persönlichkeitswahl):

  • In unserer Gemeinde sind 10 Mitglieder in das Gemeindeteam zu wählen. Sie haben 10 Stimmen.
  • Gegebenenfalls bereits aufgeführte Personen, die Sie wählen wollen, müssen Sie ankreuzen. Nur angekreuzte Kandidatinnen/Kandidaten werden auf die Zahl der zu wählenden Mitglieder des Gemeindeteams angerechnet.
  • Die von Ihnen aufgeführten Personen müssen katholisch sein und dürfen nicht durch kirchenbehördliche Entscheidungen in der Ausübung der allen Kirchenmitgliedern zustehenden Rechte behindert sein. Sie müssen am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet und in der Pfarreiengemeinschaft ihren Wohnsitz haben oder in ihr tätig sein. Die vorgeschlagenen Personen müssen eindeutig zu identifizieren sein.
  • Der Stimmzettel darf jedoch höchstens insgesamt 10 wählbare Personen enthalten.
  • Jede Kandidatin/jeder Kandidat die/der gewählt werden soll, ist anzukreuzen und kann nur eine Stimme erhalten. Eine Mehrfachnennung (Häufelung) ist nicht möglich.
  • Ungültig sind Stimmzettel, die mit einem unzulässigen Zusatz versehen sind, oder zu viele Kandidatinnen/Kandidaten enthalten.
  • Wahlberechtigt ist jede Katholikin/jeder Katholik, die/der am Wahltag das 14. Lebensjahr vollendet hat und den ständigen Wohnsitz in der Pfarreiengemeinschaft/Gemeinde hat.
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