PG Oberleichtersbach-Schondra

Die bayerische Staatsregierung hat auf der Basis der Beschlüsse der Bund-Länder-Konferenz die 11. bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung in einigen Punkten geändert.

Diese Änderungen gelten bereits ab 21. Januar 2021.
In Gottesdiensten müssen Teilnehmerinnen und Teilnehmer ab dem 15. Geburtstag eine FFP2-Maske tragen.

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